REACH-Vorschriften häufig ignoriert
DEKRA Experten empfehlen Online-Lieferanten Labor-Prüfnachweise
DEKRA Experten empfehlen Online-Lieferanten Labor-Prüfnachweise
17. Dez. 2021
Immer mehr große Online-Händler fordern von ihren Lieferanten Laborprüfberichte über die Einhaltung der REACH-Vorschriften. Das beobachten die Chemikalienexperten von DEKRA. Denn gerade auf Handelsplattformen werden bei Produkten häufig die Gefahrstoff-Grenzwerte überschritten oder Vorschriften zur Kennzeichnung nicht eingehalten.
Das zeigt auch der aktuelle Bericht der Europäische Chemikalienagentur ECHA zu einer europaweiten Überwachungsaktion von Online-Shops und Marktplätzen. Insgesamt wurden 2020 fast 6000 Angebote kontrolliert. Rund 70 Prozent der Produkte, die wegen ihres Gehalts an CMR-Stoffen (karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch) einer REACH-Beschränkung unterlagen, waren unerlaubter Weise auch für Endverbraucher erhältlich. Bei 75 Prozent der kennzeichnungspflichtigen Gefahrstoffe fehlten die entsprechenden Hinweise im Online-Angebot oder waren unzureichend.
Der Art. 48 der CLP-Verordnung (EU-VO Nr. 1272/2008) gibt vor, dass bei der Bewerbung vor Gefahrstoffen Angaben zur Gefährlichkeit gemacht werden müssen. Dabei wird zwischen B2B- und B2C-Handel unterschieden. Diese Anforderung gilt auch für die Angebote von Chemieprodukten auf Websites, Marktplätzen und in Online-Shops. Händler müssen daher beim Produkt auch die gefahrstoffrechtliche Kennzeichnung angeben, insbesondere dann, wenn sich das Angebot an Endverbraucher richtet, so die DEKRA Experten.
Gemäß REACH dürfen zudem bestimmte Produkte nicht für Endverbraucher erhältlich sein, zum Beispiel wenn sie CMR-Stoffe enthalten wie schädliche Schwermetalle. Für zahlreiche Schadstoffe gibt es strenge Grenzwerte. So sind gemäß REACH-Anhang XVII unbedingt diese Grenzwerte zum Beispiel in Bezug auf Blei, Cadmium, Nickelabgabe, PAK und Phthalat-Weichmacher einzuhalten, betonen die DEKRA Experten. Verstöße dagegen werden in Deutschland als Straftatbestand geahndet.
DEKRA unterstützt Unternehmen seit über 30 Jahren bei der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften: www.dekra.de/de/chemikalienhandel/
Das DEKRA Labor bietet chemische Analysen zu Schadstoffen in Erzeugnissen. www.dekra.de/de/reach-schadstoffpruefung/
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